Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 17
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Ausgabe 04/1998
Diese DGUV Vorschrift gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten sowie den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie. Themen sind u. a.: Bau und Ausrüstung, Betrieb sowie erforderliche Prüfungen. Die Vorschrift wird konkretisiert durch die DGUV Regel 115-002.
Diese DGUV Vorschrift ist nicht von der BGHW erlassen.
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