Artikel-Nummer: 115-002
Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
Ausgabe 05/2024
Diese DGUV Regel konkretisiert und erläutert die Vorschriften 17 und 18 „Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung“ und ersetzt somit die bisher in den Vorschriften enthaltenen Durchführungsanweisungen. Es werden konkrete Präventionsmaßnahmen für Veranstaltungsstätten und Produktionsstätten für szenische Darstellung beschrieben, damit ein Betrieb im Sinne eines modernen, ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes gewährleistet ist.
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