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Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 17

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung

Ausgabe 04/1998

Diese DGUV Vorschrift gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten sowie den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie. Themen sind u. a.: Bau und Ausrüstung, Betrieb sowie erforderliche Prüfungen. Die Vorschrift wird konkretisiert durch die DGUV Regel 115-002.

Diese DGUV Vorschrift ist nicht von der BGHW erlassen.

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