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Diese DGUV Vorschrift gilt für den bühnentechnischen und darstellerischen Bereich von Veranstaltungsstätten sowie den produktionstechnischen und darstellerischen Bereich von Produktionsstätten für Film, Fernsehen, Hörfunk und Fotografie. Themen sind u. a.: Bau und Ausrüstung, Betrieb sowie erforderliche Prüfungen. Die Vorschrift wird konkretisiert durch die DGUV Regel 115-002.
Diese DGUV Vorschrift ist nicht von der BGHW erlassen.
Nur digital verfügbar.