Branche Tischler- und Schreinerhandwerk
Diese DGUV Regel bietet konkrete Anwendungshinweise für staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Normen und gesetzliche Regelungen in dieser Branche. Sie unterstützt bei der Beurteilung von Gefährdungen und der Entwicklung von Maßnahmen zur Risikominimierung insbesondere bei der Benutzung verschiedener Maschinen und Anlagen im Tischler- und Schreinerhandwerk.
Hinweis: Bei der Bestellung erhalten Sie die Printversion der Schrift aus 04/2019. Seither gab es zwei kleine Änderungen, die Sie nur in der unten verlinkten digitalen Version finden: Austausch der Abbildung 3.2.1-03 sowie Korrektur der Nummern in Abbildung 3.1.10-02.
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