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Diese DGUV Vorschrift gilt für Binnenschiffe und Binnenfähren, für die eine Betriebserlaubnis erforderlich ist, sowie Schwimmkörper, wenn diese fortbewegt werden sollen. Themen sind u. a.: Aspekte von Bau und Ausrüstung wie Verkehrswege, Decks und Gangborde, Lukenabdeckungen, Beiboote und Schlepphaken sowie Aspekte des Betriebs wie Lenzeinrichtungen, Zu- und Abgänge für Wasserfahrzeuge, Außenbordarbeiten oder Brückendurchfahrten. Zudem werden Prüfungen thematisiert.
Diese DGUV Vorschrift ist nicht von der BGHW erlassen.
Nur digital verfügbar.