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Artikel-Nummer: 112-201

Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken

Ausgabe 10/2020

Diese DGUV Regel unterstützt bei der Auswahl und Benutzung von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Ertrinken, d. h. Rettungswesten und Schwimmhilfen. Themen sind u. a.: Kennzeichnung, Unterweisung, Prüfung und Kombinationen mit anderer PSA.

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