Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 42
Zelte und Tragluftbauten
Ausgabe 01/1997
Diese DGUV Vorschrift gilt für Zelte und Tragluftbauten und enthält insbesondere Bestimmungen für deren Bau, Ausrüstung und Betrieb. Sie wird ergänzt um entsprechende Durchführungsanweisungen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.10.1990 in Kraft.
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