Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 23
Wach- und Sicherungsdienste
Ausgabe 01/1997
Diese DGUV Vorschrift gilt für Wach- und Sicherungstätigkeiten zum Schutz von Personen und Sachwerten. Themen sind u. a.: Eignung der Beschäftigten, Überprüfung von zu sichernden Objekten, Umgang mit Hunden und Schusswaffen sowie besondere Bestimmungen bei Geldtransporten.
Diese DGUV Vorschrift ist nicht von der BGHW erlassen.
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