Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 2
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Ausgabe 01/2018
Diese DGUV Vorschrift bestimmt die Maßnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten erforderlich sind, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Sie enthält insbesondere Informationen zur Bestellung und zu den Aufgaben von betriebsärztlichem Personal und Fachkräften für Arbeitssicherheit, zum Nachweis der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde und zu den verschiedenen Varianten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.01.2011 in Kraft.
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