Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Diese DGUV Vorschrift bestimmt die Maßnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten erforderlich sind, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Sie enthält insbesondere Informationen zur Bestellung und zu den Aufgaben von betriebsärztlichem Personal und Fachkräften für Arbeitssicherheit, zum Nachweis der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde und zu den verschiedenen Varianten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.01.2011 in Kraft.
Hinweis: Die neue Version steht voraussichtlich Anfang Juli digital zur Verfügung und im August in gedruckter Version.
Dieser Artikel wird derzeit überarbeitet.
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