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Artikel-Nummer: 310-009

Qualifizierung von Aufsichtführenden für technisch schwierige Fliegende Bauten

Ausgabe 06/2023

Dieser DGUV Grundsatz enthält die Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen für den Erwerb des Ausbildungsnachweises für Aufsichtführende für den Aufbau, Abbau, die Verladearbeiten und den Betrieb von technisch schwierigen Fliegenden Bauten. Ziel ist es, dass die Aufsichtsführenden nach ihrer Ausbildung über die erforderlichen Kenntnisse für ihre verantwortungsvolle Aufgabe verfügen. Die Ausbildung muss nach diesem Grundsatz erfolgen, um die Forderungen der DGUV Vorschrift 19 „Schausteller- und Zirkusunternehmen“ zu erfüllen.

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