Artikel-Nummer: 209-085
Gefährdungsampel für Instandhaltungsarbeiten an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen
Ausgabe 03/2017
Diese DGUV Information gibt Hinweise, die bei der Instandhaltung von Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Beachtet werden dabei die Forderungen aus dem Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der Baustellenverordnung (BaustellV), den Regelungen der Unfallversicherungsträger und den einschlägigen Normen.
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