Artikel-Nummer: 201-012
Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 für Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien
Ausgabe 07/2021
Diese DGUV Information beschreibt das Anerkennungsverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung für sogenannte „emissionsarme Verfahren“ nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 „Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“. Damit sind Verfahren gemeint, durch die die Asbestfaserkonzentration am Arbeitsplatz im Schichtmittelwert unter 10.000 Fasern/m³ liegt.
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