Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit
Diese DGUV Vorschrift bestimmt die Maßnahmen, die zur Erfüllung der Pflichten erforderlich sind, die sich aus dem Arbeitssicherheitsgesetz ergeben. Sie enthält insbesondere Informationen zur Bestellung und zu den Aufgaben von betriebsärztlichem Personal und Fachkräften für Arbeitssicherheit, zum Nachweis der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fachkunde und zu den verschiedenen Varianten der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.07.2025 in Kraft (vgl. Bekanntmachung). Mehr zu den Änderungen gegenüber der vorherigen Version der Vorschrift finden Sie im E-Magazin der BGHW.
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