Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 25
Überfallprävention
Ausgabe 08/2020
Diese DGUV Vorschrift richtet sich an alle Unternehmen, die Umgang mit Bargeld und anderen Zahlungsmitteln haben. Themen sind Grundpflichten des Unternehmens zum Schutz der Versicherten vor Überfällen sowie Bestimmungen zum Umgang mit Bargeld und sonstigen Zahlungsmitteln und Wertsachen.
Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.09.2021 in Kraft.
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