Branche Fleischwirtschaft – Handwerk
Diese DGUV Regel unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer im Fleischerhandwerk dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weitere verbindliche Regelungen konkret anzuwenden. Neben allgemeinen Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten im Betrieb fasst sie übergreifende Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsmittel der Branche zusammen. Für alle typischen Arbeitsplätze von der Schlachtung über Fleischbearbeitung und Fleischverarbeitung bis hin zum Verkauf stellt diese Regel spezifischen Gefährdungen die passenden Maßnahmen und Lösungsansätze gegenüber und gibt damit wertvolle praxisnahe Hilfestellungen.




