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Artikel-Nummer: 110-011

Branche Fleischwirtschaft – Handwerk

Ausgabe 08/2025

Diese DGUV Regel unterstützt Unternehmerinnen und Unternehmer im Fleischerhandwerk dabei, staatliche Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und weitere verbindliche Regelungen konkret anzuwenden. Neben allgemeinen Grundlagen für Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten im Betrieb fasst sie übergreifende Anforderungen an Arbeitsstätten und Arbeitsmittel der Branche zusammen. Für alle typischen Arbeitsplätze von der Schlachtung über Fleischbearbeitung und Fleischverarbeitung bis hin zum Verkauf stellt diese Regel spezifischen Gefährdungen die passenden Maßnahmen und Lösungsansätze gegenüber und gibt damit wertvolle praxisnahe Hilfestellungen.

Die DGUV Regel 110-011 löst als modernes Kompendium mit aktualisierten Anforderungen die DGUV Regel 110-008 „Arbeiten in der Fleischwirtschaft“ ab. Als gedruckte Version steht die Regel voraussichtlich im Oktober zur Verfügung.

Dieses Dokument steht nur im digitalen Format zur Verfügung.


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