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Artikel-Nummer: 108-010

Überfallprävention in Verkaufsstellen

Ausgabe 04/2021

Diese DGUV Regel konkretisiert die DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ für Verkaufsstellen und bietet Unternehmerinnen und Unternehmern sowie allen Akteuren, die Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten tragen, eine zentrale Hilfestellung bei der Erfüllung der in der Vorschrift formulierten Pflichten. Themen sind u. a.: Grundpflichten, Umgang mit Bargeld, besondere Bestimmungen für sonstige Zahlungsmittel und Wertsachen sowie die Betreuung von Überfallbetroffenen.

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