Artikel-Nummer: 215-620
Aufkleber (klein) – Bargeld zeitschlossgesichert
Ausgabe 06/2017
Diese DGUV Information ist ein Aufkleber (Format: 150 mm x 105 mm), der auf die Besonderheiten des jeweiligen Sicherungskonzepts hinweist. Konkret handelt es sich um den Hinweis „Bargeld zeitschlossgesichert“. Gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ sollte dieser Aufkleber gut sichtbar an den Eingängen von Kreditinstituten, Spielstätten, Zahlstellen sowie Verkaufsstellen angebracht werden. Ebenso ist er an allen Arbeitsplätzen, an denen Bargeld ausgegeben oder angenommen wird, zu platzieren.
Dieser Aufkleber lässt sich von außen an Glastüren und Schaufensterscheiben anbringen. Die selbstklebende Seite befindet sich dementsprechend auf der Rückseite.
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