Aufkleber (groß) – Bargeld zeitschlossgesichert Innenseite
Diese DGUV Information (Format: 250 mm x 150 mm) ist ein Aufkleber, der auf die Besonderheiten des jeweiligen Sicherungskonzepts hinweist. Konkret handelt es sich um den Hinweis „Bargeld zeitschlossgesichert“. Gemäß § 19 der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ sollte dieser Aufkleber gut sichtbar an den Eingängen von Kreditinstituten, Spielstätten, Zahlstellen sowie Verkaufsstellen angebracht werden. Ebenso ist er an allen Arbeitsplätzen, an denen Bargeld ausgegeben oder angenommen wird, zu platzieren.
Dieser Aufkleber lässt sich von innen an Glastüren und Schaufensterscheiben anbringen („Hinterglasaufkleber“). Die selbstklebende Seite befindet sich dementsprechend auf der Vorderseite.
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