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Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 73

Schienenbahnen

Ausgabe 10/1998

Diese DGUV Vorschrift gilt für den sicheren Betrieb von Schienenbahnen. Themen sind u. a.: Verkehrswege für Schienenbahnen, Kreuzungen von Gleisen, Beleuchtungseinrichtungen für Gleisanlagen, Seil- und Kettenzuganlagen, Kuppeln und Entkuppeln, Signalmittel und Warnkleidung sowie Zusatzbestimmungen für Triebfahrzeuge und Steuerwagen. Sie wird ergänzt um entsprechende Durchführungsanweisungen.

Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.10.1986 in Kraft.

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