Aufkleber (groß) – Bargeld zeitschlossgesichert
Diese DGUV Information ist ein Aufkleber (Format: 250 mm x 150 mm), der auf die Besonderheiten des jeweiligen Sicherungskonzepts hinweist. Konkret handelt es sich um den Hinweis „Bargeld zeitschlossgesichert“. Er kann eingesetzt werden, um die Forderung aus § 19 der DGUV Vorschrift 25 „Überfallprävention“ zu erfüllen. Demnach hat der Unternehmer an Kundeneingängen sowie an Arbeitsplätzen in öffentlich zugänglichen Bereichen, an denen Banknoten ausgegeben, angenommen oder verwahrt werden, dauerhaft, deutlich erkennbar sowie leicht verständlich auf zugriffsverhindernde und zeitverzögernde Einrichtungen hinzuweisen. Dies betrifft insbesondere Kreditinstitute, Spielstätten, Zahlstellen sowie Verkaufsstellen.
Dieser Aufkleber lässt sich von außen an Glastüren und Schaufensterscheiben anbringen. Die selbstklebende Seite befindet sich dementsprechend auf der Rückseite.
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