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Artikel-Nummer: DGUV Vorschrift 77

Arbeiten im Bereich von Gleisen

Ausgabe 01/1997

Diese DGUV Vorschrift gilt für die Abwendung von Gefahren aus dem Bahnbetrieb bei Arbeiten im Bereich von Gleisen. Sie befasst sich u. a. mit den entsprechenden Unternehmerpflichten, Sicherungsanweisungen und Sicherungsmaßnahmen sowie dem richtigen Verhalten in Gleisbereichen. Sie wird ergänzt um entsprechende Durchführungsanweisungen.

Diese Unfallverhütungsvorschrift trat bei der BGHW am 01.10.1994 in Kraft.

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